Rechtsanwaltskanzlei Rosa Kopp

 

Erbrecht


Das Erbrecht befasst sich mit der Frage, was nach dem Tode eines Menschen mit dem Nachlass eines Verstorbenen geschieht.


Unsere Tätigkeit im Erbrecht umfasst die Beratung des künftigen Erblassers vor dem Erbfall. Nach Eintritt des Erbfalls stehen wir unseren Mandanten beratend und bei gerichtlichen Auseinandersetzungen zur Seite.


Ziel unserer Tätigkeit ist es, unsere Mandanten fair zu beraten und kompetent zu vertreten. Im Erbrecht bieten wir Ihnen rechtliche Beratung und Vertretung. 

Unsere Tätigkeiten im Erbrecht

  • Letztwillige Verfügungen (Testament, Erbvertrag u.a.)
  • Pflichtteilsrecht
  • Vorweggenommene Erbfolge